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Ablauf & Kosten

Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen: So läuft eine Mediation bei uns ab, das kostet sie – und so senken wir die Hemmschwelle für den ersten Schritt.

Schritt 1

Das kostenlose Kennenlerngespräch

Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, lernen wir uns kennen. 20 Minuten, telefonisch oder online, kostenfrei und unverbindlich.

  • Sie schildern in groben Zügen, worum es geht.
  • Wir beantworten Ihre Fragen zum Verfahren.
  • Wir prüfen gemeinsam, ob Mediation für Ihren Fall geeignet ist.
  • Sie entscheiden in Ruhe, ob und mit wem Sie weitergehen möchten.

Sollte Mediation aus unserer Sicht nicht das passende Werkzeug sein, sagen wir es Ihnen offen – und nennen, wo Sie besser aufgehoben sind. Auch das ist Teil unserer Verantwortung.

Kennenlerngespräch buchen
Ein Erstgespräch verpflichtet zu nichts. Es klärt nur eine Frage: Ist das hier wirklich der richtige Weg für mich – und für die andere Seite? Unsere Empfehlung
Gespräch über Unterlagen – ruhige, klare Atmosphäre
Wie viele Termine?

Es kommt drauf an – aber nicht so sehr, wie Sie denken

Eine seriöse Antwort lautet: Es hängt vom Konflikt ab. Eine pragmatische Antwort lautet: Die meisten Mediationen sind nach 2 bis 6 Sitzungen abgeschlossen, eine Sitzung dauert in der Regel 90 bis 180 Minuten.

Einfache Konflikte (z. B. eine konkrete Sachfrage in einer kleinen Konstellation) sind oft schon nach 1–2 Terminen geklärt. Komplexe Wirtschafts­mediationen mit mehreren Parteien können mehr Termine erfordern. Im Erstgespräch geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihren Fall.

Sie behalten die Kontrolle: Sie können die Mediation jederzeit beenden – das ist nicht nur Ihr Recht, das ist ein Grundprinzip.

Kosten

Transparent und kalkulierbar

Wir rechnen nach Stundensätzen ab – kein verstecktes Risiko, keine Überraschungen.

Kennenlerngespräch

Ohne Berechnung

Telefonisch oder online, ca. 20 Minuten. Sie müssen sich danach für nichts entscheiden.

Mediation Privat

Nach Vereinbarung

Familie, Nachbarschaft, Erbe, private Konflikte. Honorar wird im Mediationsvertrag individuell festgelegt.

Wirtschafts­mediation

Nach Vereinbarung

Unternehmen, Gesellschafter, Bauprojekte, M&A. Honorar wird im Mediationsvertrag individuell festgelegt.

So setzen sich die Kosten zusammen

  • Sitzungen mit allen Beteiligten – nach Zeitaufwand abgerechnet
  • Vor- und Nachbereitung (Recherche, Protokoll, Vereinbarungs­entwurf) – sofern erforderlich
  • Reisekosten (nur bei externen Terminen außerhalb Rottweils)
  • Auslagen nur nach Absprache

Kostenteilung

Üblich – und ein Stück gelebte Allparteilichkeit – ist die Aufteilung der Mediations­kosten zu gleichen Teilen zwischen den Beteiligten. Im wirtschaftlichen Kontext ist auch eine andere Verteilung möglich (z. B. Übernahme durch das Unternehmen). Die Kostenfrage klären wir verbindlich in Phase 1.

Vergleich

Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren ist Mediation in den meisten Fällen spürbar günstiger – vor allem, weil sie schneller abgeschlossen ist und die Kosten kalkulierbar bleiben.

Häufige Fragen

Was Sie sich vermutlich auch fragen

Was passiert, wenn keine Einigung zustande kommt?

Auch dann ist die Mediation nicht umsonst. Die Beteiligten haben sich besser verstanden, Themen wurden geklärt, eine sachliche Gesprächsbasis ist da. Die Vertraulichkeit bleibt gewahrt – Inhalte aus der Mediation dürfen in einem späteren Gerichts­verfahren nicht verwendet werden. Sie können den Konflikt anders weiterführen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht.

Können wir die Mediation jederzeit abbrechen?

Ja. Freiwilligkeit ist ein Grundprinzip. Jede Partei – und auch wir als Mediator:innen – können das Verfahren jederzeit beenden. Wir reden kurz darüber, was das bedeutet, und Sie sind frei, anders weiterzumachen.

Brauchen wir trotzdem einen Anwalt?

Nicht zwingend. Bei Familien­mediationen mit weitreichenden Folgen (z. B. Scheidungs­folgen­vereinbarung) oder komplexen Wirtschafts­mediationen empfehlen wir, das Ergebnis vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen zu lassen. Bei Bedarf nennen wir Ihnen geeignete Ansprech­partner:innen – innerhalb wie außerhalb der WSS-Gruppe.

Wer darf alles dabei sein?

Mindestens die Konflikt­parteien. Auf Wunsch und in Absprache können auch Beistände, Anwält:innen oder Berater:innen einbezogen werden. Wir achten darauf, dass die Konstellation balancieren ist und niemand sich unterlegen fühlt.

Übernimmt eine Rechtsschutz­versicherung die Kosten?

Viele moderne Rechtsschutz­tarife enthalten eine Mediations-Deckung – häufig bis zu 500 € oder 1.000 € pro Fall, manchmal auch eine bestimmte Anzahl Sitzungen. Lohnt sich, vorab kurz bei der eigenen Versicherung zu fragen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Formulierung der Anfrage.

Sind Sie an die ärztliche / anwaltliche Schweigepflicht gebunden?

Vergleichbar. Mediator:innen sind nach dem Mediationsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet – das gilt auch nach Beendigung des Verfahrens. In Phase 1 vereinbaren wir zusätzlich eine wechselseitige Vertraulichkeit zwischen den Parteien.

Bereit für den ersten Schritt?

Buchen Sie Ihr 20-minütiges Kennenlerngespräch – kostenfrei, unverbindlich, vertraulich.

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